Was kostet eine anwaltliche Beratung?
Die Gebühren, die ein Anwalt mindestens verlangen muss, sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Eine Vergütung über diese Gebühr hinaus, beispielsweise die Abrechnung nach Zeitaufwand, kann der Rechtsanwalt nur verlangen, wenn Sie dies ausdrücklich vereinbaren.
Bei der anwaltlichen Beratung ist zwischen der Erstberatung, der außergerichtlichen Beratung und der gerichtlichen Beratung zu unterscheiden.
Anwaltliche Erstberatung
Für eine anwaltliche Erstberatung in Form eines Rats oder der Erteilung einer Auskunft darf die Vergütung nicht höher als 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer, also insgesamt 226,10 € ausfallen.
Soll der Rechtsanwalt zur Einschätzung der Rechtslage ein Gutachten erstellen, liegt die Vergütung bei 250 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, zu insgesamt 297,00 €.
Außergerichtliche Beratung
Die Vergütung für eine außergerichtliche Beratung, beispielsweise in Form der Erstellung eines Anwaltsschreibens, bestimmt sich nach den gesetzlichen festgeschriebenen Gebühren im Verhältnis zum Streitwert.
- Der Streitwert ist in der Regel der Eurobetrag, der im Streit steht
- Die Gebühren stellen die Kosten dar, die bei dem jeweiligen Streitwert anfallen. Bei einem Streitwert bis 5.000,00 € liegt eine einfache Geschäftsgebühr bei 334,00 €.
- Je nach Schwierigkeit der Angelenheit kann der Anwalt Gebühren in Höhe von 0,5 bis 2,5 verlangen.
Was das bedeutet? Nun, der Faktor zwischen 0,5 und 2,5 richtet sich nach der Schwierigkeit der anwaltlichen Beratung. Bedeutet: Je schwieriger Ihr Problem rechtlich zu lösen ist, desto höher berechnen Anwälte den Faktor.
Ein Beispiel: Ablaufpumpe falsch eingesetzt, Badezimmer überschwemmt
Sie haben die Dusche Ihres Badezimmer renovieren lassen. Laut der Handwerker ist das Bad fertig und die Dusche einsatzbereit. Allerdings haben die Installateure der Ablaufpumpe einen Fehler begangen und die Pumpe fehlerhaft installiert. In der Folge fließt das Wasser beim Duschen nicht richtig ab und überschwemmt Ihr Badezimmer. Die Kosten der Mangelbeseitigung belaufen sich auf schätzungsweise 5.000,00 €. Sie wollen nun ein mangelfreies Bad erstreiten, die Handwerker weisen aber jede Schuld von sich und behaupten, dass die Pumpe fehlerfrei installiert wurde. Sie gehen zum Anwalt.
Bei dieser Angelegenheit handelt es sich um eine Streitigkeit mit durchschnittlicher Schwierigkeit, so dass der Rechtsanwalt für die außergerichtliche Tätigkeit eine 1,3-Gebühr verlangt. Bemessen nach dem Streitwert von 5.000,00 € kann der Rechtsanwalt nun für die außergerichtliche Interessenvertretung üblicherweise folgende Kosten von Ihnen verlangen:
Im Rahmen der außergerichtlichen Tätigkeit wird der Anwalt Ihre Ansprüche gegenüber den Handwerker mittels Anwaltsschreiben geltend machen und die außergerichtliche Korrespondenz übernehmen. Sollte auf diesem Wege eine Lösung herbeigeführt werden, verbleibt es bei diesen Kosten. Sollten die Handwerker sich jedoch auch hier quer stellen, muss der Anwalt das gerichtliche Verfahren einleiten.
Gerichtliche Beratung
Sollte Ihre Streitigkeit zu einem Rechtsstreit vor einem Zivilgericht führen, fällt eine 1,3 Verfahrensgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr an. Auch diese Gebühren stehen in Relation zu dem Streitwert. War der Rechtsanwalt bereits außergerichtlich tätig, werden die außergerichtlichen Kosten teilweise angerechnet, wodurch sich die gerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren verringern. Endet der Rechsstreit durch einen Vergleich, kann der Rechtsanwalt eine zusätzliche Vergleichsgebühr verlangen.