Preissteigerungen bei Hausbaukosten
- Aufgrund der Kriegsereignisse in der Ukraine und der weiterhin andauernden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie kommt es zu Unterbrechungen von Lieferketten und Produktionsausfällen bei der Herstellung von Rohstoffen. Diese Ereignisse führen zu erheblichen Preissteigerungen am Rohstoffmarkt.
- Die gesteigerten Rohstoffpreise führen zu einem Anstieg der Baustoffkosten, welche die Baustoffhändler direkt an Bauunternehmen weitergeben. Diese Preissteigerungen führen zu sprunghaften Erhöhungen von Hausbaukosten Die Praxis zeigt, dass Preissteigerungen bei Wohnungsneubauten von 20 Prozent anfallen können.
- Bauunternehmen haben diese extremen Kostensteigerungen oftmals nicht bei der Ermittlung ihrer Baupreise einkalkuliert und möchten diese Preissteigerungen an die Bauherrn weitergeben.
- Im folgenden Artikel erfahren Sie, wie sich die Steigerungen der Baustoffkosten auf Ihr Bauvorhaben auswirken und wie Sie die Geltendmachung der Preissteigerungen abwehren können.
Die Kriegsereignisse in der Ukraine, die coronabedingten Produktionsausfälle und Unterbrechungen von Lieferketten führen dazu, dass die weltweiten Rohstoffpreise stetig steigern. [Nach dem HWWI-Rohstoffpreisindex (Hamburgisches WeltwirtschaftsInstitut) kam es bei Industrierohstoffen zu einer Preissteigerung um mehr als 70 Prozent zu dem Vorkrisenniveau.]Diese Preissteigerungen bei Rohstoffen führen zu einer Erhöhung der Baukosten. [Laut dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. kam es zu allein seit Mai 2021 zu Preissteigerungen beim Wohnungsneubau von 17,6 Prozent.]
Preissteigerung bei Hausbau: Verbindlichkeit der Baupreise
Private Bauvorhaben werden in der Regel dadurch realisiert, dass Privatpersonen den Entschluss fassen, ein Eigenheim zu bauen. Dazu vereinbaren Sie mit einem Bauunternehmen einen Bauvertrag zur Errichtung des Eigenheims zu einem konkreten und verbindlichen Baupreis. Dieser Baupreis bemisst sich ganz maßgeblich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Baustoffkosten.
Weil die Bauherrn den Baupreis in der Regel nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können, nehmen Sie zur Finanzierung des Bauvorhabens einen Baukredit bei einer Bank auf. Die Bauherrn erhalten durch den Baukredit einen festen Kreditrahmen, der durch monatliche Ratenzahlungen über einen Zeitraum von 20 Jahren oder mehr abbezahlt wird.
Zwischen dem Vertragsabschluss, dem Beginn der Bauarbeiten und der Fertigstellung des Bauvorhabens vergehen oftmals einige Jahre. Aus diesem Grund müssen die Bauunternehmen vor Abschluss des Bauvertrages die Baupreise so kalkulieren, dass der Baupreis auch nach mehreren Jahren noch auskömmlich ist.
Denn das Bauunternehmen trägt das Preisermittlungsrisiko. Das bedeutet, dass das Bauunternehmen den Baupreis vor Vertragsschluss genau planen und Risiken einkalkulieren muss. Weil ein verbindlicher Baupreis vertraglich vereinbart wird, können nachträgliche Verteuerungen oder Kostensteigerungen nicht an die Bauherrn weitergegeben werden.
Auswirkungen der gesteigerten Baustoffkosten
Die aktuell andauernden Steigerungen der Baustoffkosten führen dazu, dass Bauunternehmen höhere Preise für Baustoffe bezahlen müssen, als vor Abschluss des Bauvertrages kalkuliert worden ist.
Wenn ein Bauunternehmen beispielsweise bei Vertragsschluss im Vorkrisenzeitraum Baustoffkosten mit einem Betrag von 100.000,00 € einkalkuliert hat, kann der Einkaufskaufpreis der Baustoffe wegen der aktuellen Kostensteigerung von 20 Prozent bei 120.000,00 € oder mehr liegen.
Auswirkungen der Preissteigerungen auf den Bau-Alltag
Wenn die Bauunternehmen diese unvorhergesehenen Kostensteigerungen nicht einkalkuliert haben, möchten sie diese Preissteigerungen an die Bauherrn weitergeben und den Baupreis nachträglich erhöhen.
Eine nachträgliche einseitige Erhöhung des Baupreises durch das Bauunternehmen ist jedoch nicht möglich, weil der Baupreis als Festpreis vertraglich vereinbart worden ist. Dieser Baupreis ist ein verbindlicher Festpreis, der nicht einseitig durch das Bauunternehmen geändert werden kann. Wegen des Preisermittlungsrisikos der Bauunternehmens, müssen sich diese an dem vereinbarten Baupreis festhalten lassen.
Da Bauunternehmen jedoch Verluste vermeiden wollen, versuchen sie die Preissteigerungen trotz der klaren vertraglichen Regelung an die Bauherrn weiterzugeben. Dies erfolgt in der Form, dass die Bauunternehmen sich auf die gestiegenen Baustoffkosten berufen, eine Erhöhung des Kaufpreises anzeigen und mit einer Zahlungsaufforderung verbinden.
Unser Praxistipp zur Abwehr der Kostensteigerung
Dies kann jedoch dazu führen, dass das Bauunternehmen die Arbeiten einstellt, weil der Baupreis die Kostensteigerungen nicht abdeckt. Um eine Einstellung der Arbeiten und einen langfristigen Rechtsstreit zu verhindern, müssen Sie mit dem Bauunternehmen Verhandlungen aufnehmen.Oftmals machen die Bauunternehmen gegenüber den Bauherrn im ersten Schritt eine überhöhte Preissteigerung geltend, um sich ein Verhandlungsspielraum zu verschaffen. In jedem Fall sollte das Bauunternehmen aufgefordert werden, die jeweiligen Kostensteigerungen nachzuweisen.
Weil die Kostensteigerung regelmäßig den Kreditrahmen des Baukredits überschreitet, gilt es frühzeitig die finanzierende Bank in die Verhandlungen mit einzubeziehen. Gegebenenfalls muss der Kreditrahmen des Baukredits mit einer Nachfinanzierung erweitert werden.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wenn Sie Unterstützung bei der Verteidigung Ihrer Rechte und Interessen benötigen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei den Verhandlungen mit den Bauunternehmen und Banken, damit Ihr Bauvorhaben trotz der aktuellen Preissteigerungen erfolgreich abgeschlossen wird.