Ein Mann am Handy

Alternativen zur Gasheizung

Die Gasheizung galt dank des Billig-Gases aus Russland jahrelang als ökonomisch sinnvollste Art zu heizen. Wegen des russischen Überfalls auf die Ukraine und den daraus resultierenden Sanktionen gegen den Kreml, steht Millionen Haushalten nun ein Teuer-Winter bevor. Alternativen müssen her. Welche es gibt, erfahren Sie hier.

Aktuell fließen gerade einmal zehn Prozent der möglichen Menge Flüssiggas durch Nordstream 1 (Stand 14. August 2022). Experten fürchten deshalb einen bis zu fünffachen Anstieg des Gaspreises im Winter. 25.000 statt 5.000 Euro Heizkosten reißen selbst ein Loch in den Geldbeutel besser betuchter Menschen. Grund genug für Bauherren und Eigenheimbesitzer zu schauen, auf welche Heizart sie alternativ setzen wollen. Eines vorab: Die Ölheizung ist es nicht. Sie wird im Zuge der Energiewende nicht mehr verbaut.


Alternative zur Gasheizung: Die Wärmepumpe

Die wohl geläufigste Alternative zur Gasheizung ist die elektrische Wärmepumpe. Sie gewinnt Wärme aus der Umwelt, verdichtet sie und wärmt so Wasser auf, das zum Heizen genutzt wird. Bereits heute setzen die meisten Bauherren auf sie. Im Vergleich zur Gasheizung befinden sich die Anschaffungs- und Installationskosten auf einem ähnlichen Niveau, können aber stark variieren.

Die Kosten hängen davon ab, auf welche Art der Wärmepumpe Sie setzen. Es gibt Luft- und Erdwärmepumpen. Bei den Luftwärmepumpen müssen Sie mit Kosten zwischen 12.000 und 15.000 Euro rechnen. Erdwärmepumpen sind etwas teurer in der Anschaffung, weil ein Loch in den Boden gebohrt werden muss. Hier liegen die Kosten zwischen 18.000 und 25.000 Euro.

Pluspunkt für die elektrische Wärmepumpe ist, dass sie staatlich gefördert wird. Bis zu 40 Prozent (24.000 Euro maximaler Fördersatz) staatlichen Zuschuss erhalten Hausbesitzer oder Bauherren, wenn die Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung dient. Gleiches gilt, wenn die Wärmepumpe in Altbauten nachgerüstet wird. Allerdings müssen Sie die Entsorgungskosten der alten Heizung einzukalkulieren.

Für Nachrüster hält die Wärmepumpe leider zwei Nachteile parat: Am effektivsten arbeitet sie in der Regel mit einer Fußbodenheizung zusammen. Was im Neubau kein Problem darstellt, ist im Altbau hingegen ein echtes Hindernis, weil eine Fußbodenheizung meist nur mit erheblichen Kosten verbaut werden kann. Zweitens profitiert die elektrische Wärmepumpe enorm von einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach. Auch die kann bei Neubauten besser eingeplant werden, weil sich deren Effizienz danach richtet, ob sich das Dach zur Südseite ausgerichtet befindet. Hier entscheidet das Glück, ob sich ein Altbau für eine Photovoltaik-Anlage eignet oder nicht.

Der Fernwärmeanschluss

Eine interessante Alternative zur Gasheizung ist ein Anschluss ans Fernwärmenetz. Sie benötigen also keine Zentralheizung mehr, sondern bekommen Warmwasser ähnlich wie Strom als bereits produziertes Produkt geliefert. Dafür braucht es im Haus eine Übergabestation für Fernwärme. Gewinnen die Fernwärmebetreiber die Wärme aus erneuerbaren Energien, gehört diese Alternative zur Gasheizung zu den umweltfreundlichsten. In Deutschland entsteht aber noch immer rund 40 Prozent der Fernwärme aus Gas. Und das kann im Winter 2022/23 teuer werden. Außerdem hinkt Deutschland mit seinem Fernwärmenetz weit hinter Ländern wie Dänemark hinterher.

Ob diese Alternative für Sie überhaupt infrage kommt, müssen Sie vorher prüfen. In vielen Bundesländern steht diese Option nur in Großstädten und Ballungsgebieten zur Verfügung. Deutlicher Pluspunkt für den Anschluss ans Fernwärmenetz sind die Wartungskosten, weil Abgasanlage und Schornstein überflüssig werden. Ein dicker Minuspunkt ist allerdings die Abhängigkeit vom örtlichen Fernwärmebetreiber. Leider haben Verbraucher keine Wahlmöglichkeiten, bei wem sie ihre Fernwärme beziehen. Und weil das so ist, haben die örtlichen Fernwärmebetreiber eine Monopolstellung, die sie in Einzelfällen zu Preistreibereien nutzen, wie der Bayrische Rundfunk berichtet. Außerdem unterscheiden sich die Kosten für Fernwärme von Region zu Region stark.

Für die Anschaffung der Übergabestation müssen Sie um die 5.000 Euro einplanen. Dazu kommt ein monatlicher Grundbetrag, der zwischen 60 und 100 Euro liegt. Die Kosten Pro Kilowatt Verbrauch liegen bei 20 bis 30 Euro. Ein normales Einfamilienhaus sollte mit einem Verbrauch von bis zu 15 bis 20 Kilowatt pro Heizperiode rechnen. Nur für das Heizen fallen so 450 Euro pro Jahr an. Immerhin fördert der Bund den Anschluss ans Fernwärmenetz ebenfalls – allerdings nicht so stark wie die Wärmepumpe.

Ist eine Elektroheizung sinnvoll?

Sowohl Wärmepumpe als auch der Anschluss ans Fernwärmenetz sind mit erheblichen Kosten verbunden. Wenn Sie neu bauen, kann unter bestimmten Umständen auch eine elektrische Fußbodenheizung Sinn ergeben. Auch wenn die Elektroheizung als verpönt gilt, hat sie entscheidende Vorteile gegenüber der Warmwasserheizung. Denn über das Trägerelement Wasser verliert die klassische Heizung mehr Energie pro Kilowattstunde, weil das Wasser in den Rohren abkühlt. Die Elektroheizung wandelt die Kilowattstunde hingegen direkt an Ort und Stelle in Wärme um.

In Verbindung mit einer Photovoltaik-Analage auf dem Dach ist die Elektroheizung auch klimafreundlich. Das Problem: In der Heizperiode erzeugen die Solarpaneele in der Regel deutlich weniger Strom und mit viel Pech nur dann, wenn gerade nicht geheizt wird. Es braucht also ein sehr gut gedämmtes Haus, um die Wärme zu halten und gegebenenfalls große Energiespeicher, um den Strom dann zu nutzen, wenn er wirklich gebraucht wird. Pluspunkt der Elektroheizungen sind wie bei der Fernwärme die geringen Wartungskosten. Einen Schornsteinfeger, der den Gasabzug und Schornstein überprüft, brauchen Sie nicht mehr bezahlen.

Notfallplan: Die Flächenspeicherheizung

Wenn Sie gerade kein Geld haben, auf Wärmepumpe oder Fernwärme umzusteigen, gibt es noch elektrische Flächenspeicherheizungen. Die sind eine Weiterentwicklung der Nachtspeicherheizungen. Allerdings bieten Hersteller inzwischen mobile Heizkörper mit Schamottkern an. Sollte das Gas wirklich so knapp werden, wie befürchtet, bieten sich die Heizkörper als Notnagel an, um einzelne Räume zu wärmen. Idealerweise kombinieren Sie die Flächenspeicherheizung mit einer Photovoltaik-Anlage und laden sie auf, wenn die Sonne scheint. Die Heizung speichert die Wärme und gibt sie dann ab, wenn sie sie benötigen. Die Kosten sind dabei relativ human: Pro Quadratmeter benötigen Sie etwa 100 Watt Leistung. Für einen 20 Quadratmeter großen Raum brauchen Sie eine 2000 Watt starke Flächenspeicherheizung. Die braucht etwa fünf Stunden, um sich aufzuladen, zieht also zehn Kilowattstunden aus der Dose. Bei einem Preis von 33 Cent pro Kilowattstunde macht das 3,30 Euro pro Tag. Nicht günstig, aber eventuell günstiger als mit Gas zu heizen.
Ein Neubau mit Gerüst

Preissteigerungen bei Hausbaukosten

  1. Aufgrund der Kriegsereignisse in der Ukraine und der weiterhin andauernden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie kommt es zu Unterbrechungen von Lieferketten und Produktionsausfällen bei der Herstellung von Rohstoffen. Diese Ereignisse führen zu erheblichen Preissteigerungen am Rohstoffmarkt.
  2. Die gesteigerten Rohstoffpreise führen zu einem Anstieg der Baustoffkosten, welche die Baustoffhändler direkt an Bauunternehmen weitergeben. Diese Preissteigerungen führen zu sprunghaften Erhöhungen von Hausbaukosten Die Praxis zeigt, dass Preissteigerungen bei Wohnungsneubauten von 20 Prozent anfallen können.
  3. Bauunternehmen haben diese extremen Kostensteigerungen oftmals nicht bei der Ermittlung ihrer Baupreise einkalkuliert und möchten diese Preissteigerungen an die Bauherrn weitergeben.
  4. Im folgenden Artikel erfahren Sie, wie sich die Steigerungen der Baustoffkosten auf Ihr Bauvorhaben auswirken und wie Sie die Geltendmachung der Preissteigerungen abwehren können.

Die Kriegsereignisse in der Ukraine, die coronabedingten Produktionsausfälle und Unterbrechungen von Lieferketten führen dazu, dass die weltweiten Rohstoffpreise stetig steigern. [Nach dem HWWI-Rohstoffpreisindex (Hamburgisches WeltwirtschaftsInstitut) kam es bei Industrierohstoffen zu einer Preissteigerung um mehr als 70 Prozent zu dem Vorkrisenniveau.]Diese Preissteigerungen bei Rohstoffen führen zu einer Erhöhung der Baukosten. [Laut dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. kam es zu allein seit Mai 2021 zu Preissteigerungen beim Wohnungsneubau von 17,6 Prozent.]

Bauvorhaben beruhen in der Regel auf langfristigen Verträgen und Finanzierungen zu Festpreisen. Bei Abschluss dieser Verträge waren die aktuellen Preissteigerungen oftmals nicht vorhersehbar, sodass die seinerzeit vereinbarten Festpreise die Kostensteigerungen nicht umfassen. Dies führt zu Finanzierungsproblemen bei Bauunternehmen und privaten Bauherrn.

Preissteigerung bei Hausbau: Verbindlichkeit der Baupreise

Private Bauvorhaben werden in der Regel dadurch realisiert, dass Privatpersonen den Entschluss fassen, ein Eigenheim zu bauen. Dazu vereinbaren Sie mit einem Bauunternehmen einen Bauvertrag zur Errichtung des Eigenheims zu einem konkreten und verbindlichen Baupreis. Dieser Baupreis bemisst sich ganz maßgeblich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Baustoffkosten.

Weil die Bauherrn den Baupreis in der Regel nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können, nehmen Sie zur Finanzierung des Bauvorhabens einen Baukredit bei einer Bank auf. Die Bauherrn erhalten durch den Baukredit einen festen Kreditrahmen, der durch monatliche Ratenzahlungen über einen Zeitraum von 20 Jahren oder mehr abbezahlt wird.

Zwischen dem Vertragsabschluss, dem Beginn der Bauarbeiten und der Fertigstellung des Bauvorhabens vergehen oftmals einige Jahre. Aus diesem Grund müssen die Bauunternehmen vor Abschluss des Bauvertrages die Baupreise so kalkulieren, dass der Baupreis auch nach mehreren Jahren noch auskömmlich ist.

Denn das Bauunternehmen trägt das Preisermittlungsrisiko. Das bedeutet, dass das Bauunternehmen den Baupreis vor Vertragsschluss genau planen und Risiken einkalkulieren muss. Weil ein verbindlicher Baupreis vertraglich vereinbart wird, können nachträgliche Verteuerungen oder Kostensteigerungen nicht an die Bauherrn weitergegeben werden.

Auswirkungen der gesteigerten Baustoffkosten

Die aktuell andauernden Steigerungen der Baustoffkosten führen dazu, dass Bauunternehmen höhere Preise für Baustoffe bezahlen müssen, als vor Abschluss des Bauvertrages kalkuliert worden ist.

Wenn ein Bauunternehmen beispielsweise bei Vertragsschluss im Vorkrisenzeitraum Baustoffkosten mit einem Betrag von 100.000,00 € einkalkuliert hat, kann der Einkaufskaufpreis der Baustoffe wegen der aktuellen Kostensteigerung von 20 Prozent bei 120.000,00 € oder mehr liegen.

Auswirkungen der Preissteigerungen auf den Bau-Alltag

Wenn die Bauunternehmen diese unvorhergesehenen Kostensteigerungen nicht einkalkuliert haben, möchten sie diese Preissteigerungen an die Bauherrn weitergeben und den Baupreis nachträglich erhöhen.

Eine nachträgliche einseitige Erhöhung des Baupreises durch das Bauunternehmen ist jedoch nicht möglich, weil der Baupreis als Festpreis vertraglich vereinbart worden ist. Dieser Baupreis ist ein verbindlicher Festpreis, der nicht einseitig durch das Bauunternehmen geändert werden kann. Wegen des Preisermittlungsrisikos der Bauunternehmens, müssen sich diese an dem vereinbarten Baupreis festhalten lassen.

Da Bauunternehmen jedoch Verluste vermeiden wollen, versuchen sie die Preissteigerungen trotz der klaren vertraglichen Regelung an die Bauherrn weiterzugeben. Dies erfolgt in der Form, dass die Bauunternehmen sich auf die gestiegenen Baustoffkosten berufen, eine Erhöhung des Kaufpreises anzeigen und mit einer Zahlungsaufforderung verbinden.

Unser Praxistipp zur Abwehr der Kostensteigerung

Um diese Kostensteigerung abzuwehren, müssen Sie der Zahlungsaufforderung entgegentreten und auf den vereinbarten Baupreis berufen. Dieser Preis gilt für das gesamte Bauvorhaben und kann nicht einseitig geändert werden, das Preisermittlungsrisiko trägt das Bauunternehmen.

Dies kann jedoch dazu führen, dass das Bauunternehmen die Arbeiten einstellt, weil der Baupreis die Kostensteigerungen nicht abdeckt. Um eine Einstellung der Arbeiten und einen langfristigen Rechtsstreit zu verhindern, müssen Sie mit dem Bauunternehmen Verhandlungen aufnehmen.Oftmals machen die Bauunternehmen gegenüber den Bauherrn im ersten Schritt eine überhöhte Preissteigerung geltend, um sich ein Verhandlungsspielraum zu verschaffen. In jedem Fall sollte das Bauunternehmen aufgefordert werden, die jeweiligen Kostensteigerungen nachzuweisen.

Weil die Kostensteigerung regelmäßig den Kreditrahmen des Baukredits überschreitet, gilt es frühzeitig die finanzierende Bank in die Verhandlungen mit einzubeziehen. Gegebenenfalls muss der Kreditrahmen des Baukredits mit einer Nachfinanzierung erweitert werden.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wenn Sie Unterstützung bei der Verteidigung Ihrer Rechte und Interessen benötigen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei den Verhandlungen mit den Bauunternehmen und Banken, damit Ihr Bauvorhaben trotz der aktuellen Preissteigerungen erfolgreich abgeschlossen wird.

Vereinbarung der VOB/B?

Warum private Bauherrn die VOB/B nicht brauchen

  • Die VOB/B ist ein selbstständiges Regelwerk, das neben der Regelungen des BGB steht
  • Private Bauherrn müssen mit den Handwerksfirmen die Anwendung der VOB/B vereinbaren, damit die VOB/B angewandt wird
  • Die Vereinbarung der VOB/B ist in der Regel nicht erforderlich, weil die allgemein gültigen Regelungen des BGB-Werkvertragsrecht die Interessen privater Bauherrn ausreichend schützt

Die VOB/B ist ein Teil des eigenständigen und bauspezifischen Regelwerks der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung“ (VOB). Sie beinhaltet die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und wird fortlaufend durch ein Expertenausschuss für Bauleistungen überarbeitet und an die Änderungen der baulichen Praxis angepasst. Das Regelwerk ist kein Gesetz und keine Rechtsverordnung. Es wird nur Vertragsgrundlage, wenn bei Bauverträgen zwischen privaten Bauherrn und Handwerksfirmen die Anwendung der VOB/B ausdrücklich vereinbart wird. Andernfalls gelten ausschließlich die Regelungen des BGB.

Die VOB/B beinhaltete ursprüngliche Vorteile gegenüber dem BGB-Werkvertragsrecht für private Bauherrn. Das BGB-Werkvertragsrecht wurde jedoch im Jahr 2018 umfangreich reformiert und die wesentlichen Vorteile des VOB/B übernommen. Seitdem gewähren die Vorschriften des BGB privaten Bauherrn einen ausreichenden Schutz, so dass private Bauherrn bei dem Aushandeln von Bauverträgen die Anwendbarkeit der VOB/B nicht mehr vereinbaren müssen.

Anwendung der VOB/B

Die VOB/B findet bei Bauverträgen, an denen private Bauherrn beteiligt sind, nur dann Anwendung, wenn die Bauherrn mit den Handwerksfirmen die Anwendung der VOB/B ausdrücklich vereinbaren. Bei schriftlichen Bauverträgen erfolgt dies in der Regel, dass zu Beginn des Bauvertrages unter „Vertragsbestandteile“ ein Hinweis auf die Anwendbarkeit der VOB/B erfolgt.

Vertragsbestandteile sind in nachstehenden Reihen- und Rangfolge:

  • dieser Verbrauchervertrag,
  • die Baubeschreibung vom (…),
  • die Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).

Keine VOB/B vereinbart? Kein Problem für den privaten Bauherrn

Wenn private Bauherrn in ihren Bauverträgen die Anwendung der VOB/B nicht vereinbart haben, gelten ausschließlich die Regelungen des BGB. In der Regel sind es die Vorschriften §§ 631 ff. BGB, das sogenannte Werkvertragsrecht. Für private Bauherrn ist dies nicht bedenklich, weil die Regelungen des BGB oftmals für die Bauherrn günstig sind. Gerade seit der Reformation des Werkvertragsrecht im Jahr 2018 und der Einführung der Regelungen des Verbraucherbauvertrages werden die Interessen privater Bauherrnausreichend geschützt.

Ein wesentlicher Streitfaktor an Bauvorhaben privater Bauherrn ist die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten wegen mangelhafter Arbeiten der Handwerksfirmen. Hierzu sieht das Werkvertragsrecht ein ausgewogenes und bauherrn-freundliches Regelwerk vor. Bei mangelhaften Arbeiten der Handwerker können die Bauherrn die Beseitigung der Mängel oder die Erstattung von Ersatzvornahmekosten verlangen. Sie können außerdem von dem Bauvertrag zurücktreten oder auch Schadensersatzansprüche gegenüber der Handwerksfirma geltend machen. Es ist auch möglich, dass die Bauherrn bei der Bezahlung des Werklohns einen Teil der Werklohnforderung einbehalten. An dieser Stelle verweisen wir auf unseren Beitrag zu dem Thema, wann Sie Handwerker-Rechnungen nicht bezahlen müssen.

Der einzige wesentliche Vorteil der VOB/B bei der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ist, dass die VOB/B bei Mängeln eine Gewährleistungsfrist von 4 Jahre vorsieht, das BGB eine Gewährleistungsfrist von nur 3 Jahren. Da in der Regel Mängel an den Arbeiten von Handwerkern von Anfang an erkennbar sind oder kurze Zeit nach Fertigstellung auftreten, ist die dreijährige Gewährleistungsfrist des BGB vollkommen ausreichend.

Darüber hinaus stehen privaten Bauherrn nach der Einführung des Verbraucherbauvertragsrechts, §§ 650i BGB ff., ausführliche Auskünftsansprüche gegenüber den Handwerksfirmen zu.

Unter anderem müssen die Handwerksfirmen den Bauherrn vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung zur Verfügung stellen, damit die Bauherrn über die wesentlichen Eigenschaften des Gewerks informiert werden. Diese Informationen sind für den privaten Bauherrn besonders wichtig, weil er Klarheit über den Umfang und den Preis der angebotenen Leistung erhält. Dadurch erlangt er einerseits Sicherheit über den Leistungsumfang, weil er sich stets auf den Leistungsumfang der Baubeschreibung berufen kann und nicht durch untergeschobene Zusatzarbeiten der Handwerksfirmen überrascht wird. Andererseits kann er auf die vereinbarten Preise bestehen und vor Vertragsschluss Vergleichsangebote anderer Handwerker einholen, um die Angebote zu vergleichen.

VOB/B vereinbart – Was nun?

Weil die VOB/B für Interessenkonflikte an gewerblichen Bauprojekten entworfen wurde, an denen oftmals eine Vielzahl von Personen und Firmen beteiligt sind, handelt es sich bei der VOB/B um ein umfangreiches Regelwerk mit einer Vielzahl von Vorschriften.

Sollte ein privater Bauherrn die Anwendung der VOB/B vereinbart haben, ist der wesentliche Nachteil, dass dieser mit der Fülle an Regelungen oftmals überfordert ist. Die VOB/B beinhaltet besondere Regelungen zu den Grundsätzen der Bauausführung, Gefahrtragungsregelungen für Beschädigungen des Bauwerks, umfassendere Reglungen zur Kündigung des Bauvertrages, die Abnahmefiktion, besondere Reglungen Sicherheitsleistungen und Vertragsstrafen sowie Vorschriften für den Umgang mit Schlussrechnungen und Schlusszahlungen.

Die VOB/B beinhaltet Regelungen besondere Regelungen zu den Grundsätzen der Bauausführung, Gefahrtragungsregelungen für Beschädigungen des Bauwerks, umfassendere Reglungen zur Kündigung des Bauvertrages durch den Bauherrn, die Abnahmefiktion, besondere Reglungen Sicherheitsleistungen und Vertragsstrafen sowie Vorschriften für den Umgang mit Schlussrechnungen und Schlusszahlungen.

Gerade die Vorschriften zur Schlussrechnung und Schlusszahlung führen oftmals zu einer Überforderung privater Bauherrn. Diese Regelungen sind darauf ausgerichtet, dass Architekten- oder Ingenierubüros die Schlussrechnungen der Handwerker prüfen und diese gegenüber den Handwerkern beanstanden. Da private Bauherrn normalerweise keine derartige Prüfmöglichkeiten haben, sind diese Vorschriften nicht anwendbar.

Ein Großteil der vorgenannten Vorschriften spielen an privaten Bauvorhaben jedoch überhaupt keine Rolle, weil der Gesetzgeber diese Vorschriften für Interessenkonflikte an gewerblichen Bauprojekten entworfen hat. Die Regelungen der VOB/B sind an privaten Bauvorhaben also entweder nur teilweise oder überhaupt nicht anwendbar und führen nur zu einer Überforderung der privaten Bauherrn. Weil die Interessen und Rechte privater Bauherrn durch die Regelungen des BGB-Werkvertragsrecht ausreichend geschützt werden, können private Bauherrn bei der Vereinbarung von Bauverträgen auf die Anwendung der VOB/B durchaus verzichten, ohne einen Nachteil befürchten zu müssen.

Praxistipp

Für private Bauherrn besteht in der Regel keine Notwendigkeit der Anwendbarkeit der VOB/B zuzustimmen. Gerade seit der Reform des Werkvertragsrecht des BGB sind die Interessen privater Bauherrn ausreichend geschützt. Sollte dennoch ein VOB-Vertrag vereinbart worden sein, bedeutet dies jedoch keinen Grund zur Unruhe. Die umfangreichen Regelungen der VOB/B werden in der Regel schlicht nicht angewendet, weil die VOB/B für Probleme und Situationen an gewerblichen Bauvorhaben erarbeitet worden ist.

Sollten Sie bei Ihrem Bauvertrag die Anwendung der VOB/B vereinbart haben und sehen sich mit einer Vielzahl von unbekannten Regelungen konfrontiert, kann dies leicht zu Missverständnissen und Störungen am Bauvorhaben führen. Jedoch auch dann, wenn ein BGB-Vertrag vereinbart worden ist, können Probleme auftreten. Denn auch leicht verständliche Regelungen können zu Streitigkeiten führen, wenn diese nicht effektiv durchgesetzt werden.

Nehmen Sie gerne zu uns Kontakt auf! Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, dass Sie einen Überblick über Rechte aus Ihrem Bauvertrag erhalten und setzen Ihre Rechte effektiv durch.

 

Handwerker-Rechnung: Wann Sie nicht zahlen müssen

 

  • Handwerker-Rechnungen treffen den eigenen Geldbeutel oftmals hart, trotzdem sind die Leistungen der Handwerker in vielen Fällen mangelhaft (fehlerhaft). Es stellt sich die Frage, ob Sie auch Rechnungen für mangelhafte Handwerkerleistungen bezahlen müssen.
  • Sie müssen grundsätzlich nur diejenigen Leistungen der Handwerker bezahlen, die mangelfrei erfolgten. Wegen mangelhafter Leistungen können die Kunden die Zahlung so lange verweigern, bis die Mängel durch den Handwerker behoben wurden.
  • Die Verweigerung der Zahlung führt oftmals zu Konfliktsituationen. Am Ende dieses Artikels geben wir Ihnen praktischer Tipps, wie Sie rechtssicher die Zahlung verweigern können.

In deutschen Haushalten treten immer wieder Probleme mit Handwerkern auf. Anfänglich ist es schwierig, einen Termin zu vereinbaren, weil die meisten Firmen keine Kapazitäten frei haben. Konnten Sie schließlich einen Termin vereinbaren, so bedeutet dies nicht, dass die handwerkliche Leitung reibungslos abläuft. Oftmals arbeiten die Handwerker langsamer als erhofft und/oder mangelhaft. Abgerechnet wird trotzdem und die Handwerker-Rechnungen treffen den eigenen Geldbeutel oftmals empfindlich. Hier stellt sich die Frage, ob Sie die Handwerker-Rechnung bezahlen müssen. Wir liefern Antworten.

Wann muss eine Handwerker-Rechnung bezahlt werden?

Sie müssen Handwerker-Rechnungen in der Regel erst dann bezahlen, wenn die Handwerker Ihre Arbeit vollständig erledigt haben, keine wesentlichen Mängel vorliegen und der Handwerker eine prüfbare Schlussrechnung erstellt hat. Sollte einer dieser Punkte nicht erfüllt ist, so können Sie die Zahlung der Rechnung zumindest teilweise verweigern. 
Solange der Handwerker seine Arbeiten nicht vollständig beendet hat, müssen Sie eine Rechnung über die vollständige Leistung nicht komplett bezahlen. Hat der Handwerker jedoch bereits einen Teil der Arbeiten mangelfrei erledigt, darf er die bereits ausgeführten Arbeiten mit einer Abschlagsrechnung abrechnen. 
Sollte der Handwerker in seiner Rechnung Positionen abgerechnet haben, die nicht im Angebot enthalten sind und die Sie nicht zusätzlich beauftragten, müssen Sie diese Positionen grundsätzlich nicht zahlen und können die Rechnung insoweit kürzen.

Wenn die Arbeiten der Handwerker anhand der Rechnung im Einzelnen überhaupt nicht überprüft werden können, beispielsweise weil die Rechnung keine Leistungspositionen enthält, müssen Sie die Rechnung ebenfalls nicht zahlen. Hier können Sie darauf bestehen, dass der Handwerker Ihnen eine Rechnung zur Verfügung stellt, aus der jede einzelne Leistungsposition nachvollzogen werden kann.
Weit überwiegend tritt jedoch der Fall auf, dass die Arbeiten der Handwerker mangelhaft sind. Je nach Stand der Arbeiten haben Sie mehrere Möglichkeiten, auf diese Situation zu reagieren.

Rechte bei mangelhaften Arbeiten 

  1. Sollten Sie bereits während der Bauarbeiten die mangelhaften Arbeiten der Handwerker bemerken, so sollten Sie wegen der Mängel bereits ausdrücklich unter Nennung der Mängel die Abnahme der Arbeiten verweigern. Hier können Sie gegenüber dem Handwerker darauf pochen, dass dieser erst die Mängel behebt, bevor die Rechnung gestellt und bezahlt wird.
  1. Sollten Sie erst nach der Rechnungsstellung und vor der Begleichung der Handwerker-Rechnung bemerken, dass die Arbeiten des Handwerkers mangelhaft sind, können Sie wegen der Mängel die Begleichung der Rechnung teilweise verweigern. Wegen der vorhandenen Mängel steht Ihnen grundsätzlich ein Leistungsverweigerungsrecht an der Zahlung des Werklohns zu. Dieses liegt in der Regel bei dem Doppelten der für die Beseitigung der Mängel erforderlichen Kosten.

Beispiel: Sie beauftragen einen Küchenbauer mit dem Einbau einer Einbauküche samt Elektrogeräte zu einem Preis von 25.000,00 €. Nach der Fertigstellung bemerken Sie, dass die Arbeitsplatte nicht bündig auf den Küchenschränken aufliegt, der Elektro-Herd nicht angeschlossen ist und das Spülbecken nicht richtig abläuft. Die Kosten für die Reparatur der Arbeitsplatte, den Anschluss der Elektrogeräte und die Erneuerung des Abflusses des Spülbeckens beträgt insgesamt 2.500,00 €. Damit können Sie die Schlussrechnung um einen Betrag in Höhe von 5.000,00 € kürzen und auf die Behebung der Mängel bestehen.

  1. Wenn die Arbeiten des Handwerkers beendet sind, Sie die Rechnung bereits bezahlt haben und erst anschließend einen Mangel bemerken, hat dies keine Auswirkungen mehr auf die Rechnung. In diesem Fall können Sie innerhalb der ersten 3 Jahre nach Beendigung der Arbeiten den Handwerker zur Mangelbeseitigung auffordern. Den Praxisratgeber zu diesem Thema finden Sie hier.

Praxistipp

Grundsätzlich gilt, dass vor der Bezahlung einer Rechnung stets genau geprüft werden sollte, ob die Arbeit der Handwerker keine Mängel aufweist. Die Erfahrung zeigt, dass Handwerker, die bereits bezahlt worden sind, nur sehr zögerlich Mängel anerkennen und diese beheben. Hier entstehen die meisten Rechtsstreitigkeiten. Ihr einziges Druckmittel gegenüber dem Handwerker ist die Bezahlung seiner Rechnung. Geben Sie dieses Druckmittel nicht zu leicht aus der Hand. 
Sind Sie davon überzeugt, dass der Handwerker mangelhaft gearbeitet hat, verweigern Sie die Zahlung der Rechnung unter Hinweis auf die Mängel und bestehen auf die Beseitigung der Mängel. Gerade hier ist es wichtig, dass Sie nicht Zügel aus der Hand geben und Herr über Ihr Bauvorhaben bleiben.
Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei unberechtigte Handwerker-Rechnungen erfolgreich abzuwehren. Sie erhöhen dadurch die Chance, dass Sie kein Geld für Arbeiten bezahlen, mit denen Sie nicht einverstanden sind.